für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Widerruf und Änderung
Ihre Vorsorgevollmacht können Sie jederzeit widerrufen oder ändern, vorausgesetzt, Sie sind noch voll geschäftsfähig.FormenAm einfachsten ist es, dass Sie die Vollmachtsurkunde, wenn sie sich noch in Ihrem Besitz befindet, vernichten. Andernfalls müssen Sie die Urkunde vom Bevollmächtigten zurückfordern oder einen Widerruf formulieren. Im Widerruf muss konkret und eindeutig zum Ausdruck kommen, dass die frühere Vorsorgevollmacht nicht mehr gültig sein soll. Besonders wichtig ist es in diesem Zusammenhang, dass Sie in der Widerrufserklärung das Datum vermerken. Über den Widerruf müssen Sie den Bevollmächtigten informieren.Vorsicht: Die notariell beurkundete Vorsorgevollmacht kann nur durch einen notariell beurkundeten Widerruf oder durch eine neue (ebenfalls notariell beurkundete) Vollmacht widerrufen werden. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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