für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfang der Vorsorge
Mit der Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen bestimmen, die für den künftigen Fall Ihrer Hilfsbedürftigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit für Sie Entscheidungen treffen. Damit räumen Sie dem Bevollmächtigten umfangreiche Befugnisse ein. Deshalb sollten Sie nur eine Person bevollmächtigen, der Sie Ihr volles Vertrauen entgegenbringen. Gleichwohl sollten Sie nicht auf Vorkehrungen gegen Missbrauch verzichten.Regelung der Vermögens- und GesundheitsangelegenheitenDie Vorsorgevollmacht kann sich insbesondere auf die Regelung von Vermögensangelegenheiten (beispielsweise Abschluss von Kaufverträgen, Wahrnehmung von Bankgeschäften) und/oder die Abwicklung von Gesundheitsangelegenheiten erstrecken.Gerichtlich bestellten Betreuer vermeidenMit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht können Sie ein Betreuungsverfahren vor dem Betreuungsgericht vermeiden und damit der Gefahr entgehen, dass eine Ihnen nicht vertraute Person zum Betreuer bestellt wird. Die von Ihnen eingesetzte Vertrauensperson wird in der Regel bei Entscheidungen viel eher Ihre individuellen Vorstellungen und Wünsche kennen und berücksichtigen als ein gerichtlich bestellter Betreuer. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
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