für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Inhalt der Vollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht haben Sie die Möglichkeit, sich in vermögensrechtlichen Angelegenheiten vertreten zu lassen, sofern Sie infolge von Krankheit, Unfall oder (altersbedingtem) Nachlassen der geistigen Kräfte nicht mehr oder nur noch teilweise Ihre Angelegenheiten regeln können. Maßgebend für den Umfang der Bevollmächtigung sollte Ihre familiäre und wirtschaftliche Situation sein. Sie können ohne Weiteres bestimmte Vermögensbereiche aus der Vollmacht herausnehmen (z.B. Grundstücksgeschäfte) oder bestimmte Rechtshandlungen einer besonderen Genehmigungspflicht unterwerfen.Vollmacht für VermögensangelegenheitenDie einzelnen Kompetenzen des Bevollmächtigten müssen nicht einzeln aufgezählt werden. Gleichwohl sollten die wesentlichen Vermögensbereiche, auf die sich die Vollmacht bezieht, ausdrücklich angesprochen werden. Weil sich eine Befugnis zur gerichtlichen Vertretung und zur Vornahme von Prozesshandlungen nicht automatisch aus einer Vertretungsbefugnis im rechtsgeschäftlichen Bereich ergibt, sollte diese ausdrücklich erteilt werden. Sie sollten auch prüfen, ob Sie Ihre bevollmächtigte Person die Befugnis erteilen wollen, Schenkungen vorzunehmen und in Ihrem Namen mit sich selbst Rechtsgeschäfte abzuschließen. Für die Vermögenssorge in Bankangelegenheiten sollten Sie auf die von Ihrer Bank angebotene Konto- bzw. Depotvollmacht zurückgreifen.Was die Bevollmächtigung für vermögensrechtliche Angelegenheiten betrifft, sollten Sie sich mit folgenden Fragen befassen.
Vollmacht für GesundheitsangelegenheitenIn der Vorsorgevollmacht haben Sie auch die Möglichkeit, Vorsorge für Ihre Gesundheit und Pflegebedürftigkeit zu treffen und eine Person zu bevollmächtigen, für Sie in gesundheitlichen Belangen zu entscheiden. Eine von Ihnen verfasste Patientenverfügung etwa richtet sich in erster Linie an den Arzt. Die Möglichkeit, dass eine andere Person Sie in Gesundheitsangelegenheiten vertreten darf, schaffen Sie erst durch eine entsprechende Bevollmächtigung. |
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