für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Aufbewahrung der Sorgerechtsverfügung
Ihre Sorgerechtsverfügung sollten Sie so aufbewahren, dass diese im Ernstfall dem Familiengericht vorgelegt werden kann. Fertigen Sie am besten zwei Exemplare. Geben Sie die Verfügung der Person, die Sie als Vormund benannt haben, das andere Exemplar sollten Sie bei Ihren persönlichen Unterlagen aufbewahren. Es besteht auch die Möglichkeit, die Sorgerechtsverfügung gegen eine Gebühr beim Nachlassgericht in amtliche Verwahrung zu geben. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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Broschüre Erbrecht verständlich
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
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