für Ratsuchende
Überblick über die Arten von Verfügungen
Als Vorsorgeinstrumente kommen in Betracht:
VorsorgevollmachtIn der Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens berechtigen, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für Sie zu erledigen.BetreuungsverfügungIn der Betreuungsverfügung können Sie eine Person benennen, die für den Fall, dass eine Betreuung notwendig werden sollte, vom Betreuungsgericht dazu bestellt werden soll.PatientenverfügungIn der Patientenverfügung können Sie sich zu Ihren Wünschen einer medizinischen Versorgung, das heißt einer medizinischen Behandlung bzw. Nichtbehandlung oder einer Behandlungsbegrenzung äußern, für den Fall, dass Ihnen das in einer späteren Situation nicht mehr möglich sein sollte.Digitale VorsorgevollmachtMit einer digitalen Vorsorgevollmacht können Sie zu Lebzeiten eine Vertrauensperson zum digitalen Nachlassverwalter bestellen und festlegen, wie nach Ihrem mit Ihren digitalen Daten umgegangen werden soll.SorgerechtsverfügungMit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern einen Vormund für ihre minderjährigen Kinder benennen, falls sie sterben. Liegt eine Verfügung vor, darf das Gericht nur zum Wohle des Kindes von den Vorgaben des Verstorbenen abweichen.BestattungsverfügungMit einer Bestattungsverfügung können Sie zu Lebzeiten Wünsche für Ihre Beerdigung festlegen und damit Ihre Angehörigen, denen die Totenfürsorge obliegt und die im Todesfall mit vielen Formalitäten konfrontiert sind, entlasten. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
Download
Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...