für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Verbindlichkeit der Verfügung
Es gibt keine hundertprozentige Verbindlichkeit der Patientenverfügung. Die Chance, dass Ihre Verfügung Beachtung findet, können Sie aber damit erhöhen, dass Sie darin für ganz konkrete Behandlungssituationen Ihre Anweisungen treffen.Konkrete Behandlungswünsche äußernWichtig ist es, nicht nur allgemeine Formulierungen zu benutzen, sondern für ganz konkrete Situationen die Behandlungswünsche zu äußern. In diesem Fall gilt für den behandelnden Arzt zwar Ihr in der Patientenverfügung geäußerter Wille, letztlich muss sich der Arzt aber immer auch davon überzeugen, ob Anhaltspunkte für eine Änderung des Willens vorliegen.Je aktueller Ihre getroffenen Anweisungen also sind, desto wahrscheinlicher wird es sein, dass Ihre Verfügungen beachtet werden. Andernfalls wird sich der Arzt an Ihrem mutmaßlichen Willen orientieren. Anhaltspunkte können neben früheren Äußerungen Ihre Lebenseinstellung, Ihre religiöse Überzeugung oder Ihre Haltung zu Schmerzen und zu schweren Schäden in der Ihnen verbleibenden Lebenszeit sein. So sichern Sie die Verbindlichkeit der PatientenverfügungZwar ist eine Patientenverfügung nach dem geltenden Recht grundsätzlich verbindlich (soweit nicht etwas Verbotenes wie z.B. aktive Sterbehilfe verlangt wird), gleichwohl sollten Sie die aufgelisteten Aspekte beachten, um Zweifeln an der Verbindlichkeit zu begegnen.
Vorsicht: Wenn Ihnen Musterformulierungen für eine Patientenverfügung vorliegen, sollten Sie diese lediglich als Anregung nutzen und in Ihrer persönlichen Verfügung Ihre individuellen Wünsche festlegen. Wichtig ist, dass aus Ihrer persönlichen Patientenverfügung hervorgeht, dass Sie sich über die Konsequenzen Ihrer Entscheidung bewusst sind und die konkrete medizinische Situation eingehend beschrieben haben. Diesen Anforderungen können Musterverfügungen nicht entsprechen; insoweit können sie nur Ihrer Orientierung dienen. Sinnvoll kann es auch sein, sich der Hilfe eines Anwalts oder eines Arztes zu bedienen. |
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