für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfang der Vorsorge
Die Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Verfügung für Ihre medizinische Versorgung. Im Rahmen Ihres Rechts auf Selbstbestimmung bei medizinischer Behandlung geben Sie dem behandelnden Arzt Vorgaben über Art und Umfang diagnostischer oder therapeutischer Maßnahmen für den Fall, dass Sie sich in einer konkreten Behandlungssituation nicht mehr persönlich äußern können.Mit Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung kombinierenDie Gewähr einer hundertprozentigen Verbindlichkeit einer Patientenverfügung gibt es nicht. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, Ihre Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht und/oder einer Betreuungsverfügung zu kombinieren. Damit haben Sie die Möglichkeit, eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens rechtlich in die Lage zu versetzen, Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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Infobroschüren
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