für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Inhaltliche Besonderheiten
Ihre Patientenverfügung sollte situationsbezogen sein und so konkret wie möglich Ihre individuellen Wertvorstellungen abbilden. Sie ist für Ärzte maßgebend, sofern sie sich auf die konkrete Behandlungssituation bezieht und keine Umstände erkennbar sind, dass der Patient sie nicht mehr gelten lassen würde. Stets muss sorgfältig geprüft werden, ob eine Patientenverfügung beim vorliegenden Krankheitsbild auch für die aktuelle Situation gelten soll. Bei diesem Vorsorgedokument geht es ausschließlich um gesundheitliche Angelegenheiten und medizinisch-ethische Beratung.Individuelle Wertevorstellungen darlegenSie können alle Ihnen wünschenswert erscheinenden Behandlungsmethoden angeben und andere Therapien ausschließen. So können beispielsweise konkrete Behandlungswünsche im Hinblick auf Bluttransfusionen, Organtransplantationen, Verwendung noch nicht erprobter Medikamente oder noch nicht zugelassene Behandlungsmethoden geregelt werden. Ihr Wunsch kann dabei auf Fortführung einer medizinischen Behandlung und eine Maximalbetreuung ausgerichtet werden, Sie können aber auch Ihren Wunsch auf Behandlungsabbruch regeln.In Ihrer Patientenverfügung sollten Sie zunächst die Situationen zum Ausdruck bringen, für die sie gelten soll, z.B.
Für diese Situationen können Sie dann Anordnungen über die Einleitung, den Umfang und die Beendigung ärztlicher Maßnahmen treffen, z.B.
Tipp:
Aktive und passive SterbehilfeUnzulässig in der Patientenverfügung ist die Bestimmung einer aktiven Sterbehilfe. Möglich ist allerdings die passive oder indirekte Sterbehilfe. Hat das Leiden einen unumkehrbaren tödlichen Verlauf angenommen und wird der Tod in kurzer Zeit eintreten, kann der Arzt von lebensverlängernden Maßnahmen absehen und bereits eingeleitete Maßnahmen beenden, sofern das dem Willen des Patienten entspricht. Indirekte Sterbehilfe leistet ein Arzt, wenn mit der Schmerzlinderung eine lebensverkürzende Wirkung als unbeabsichtigte Nebenfolge einhergeht.Wichtig ist, dass in Ihrer Patientenverfügung Ihre eigene Einstellung bei schwerwiegenden medizinischen Eingriffen zum Ausdruck kommt. Deshalb sollten Sie unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation konkret und detailliert beschreiben, welche Eingriffe für Sie akzeptabel sind und unter welchen Bedingungen Sie welche Behandlung ablehnen. Auch Ihre Einstellung zu Schmerzmitteln sollten Sie darlegen. |
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