für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Formelle Anforderungen und inhaltliche Besonderheiten
Die Betreuungsverfügung müssen Sie schriftlich verfassen. Sie sollten Ihren Namen, Ihren Geburtstag und Ihre aktuelle Adresse angeben. Die Verfügung müssen Sie mit Angabe des Datums unterschreiben. Wenn Sie eine Person als Betreuer vorschlagen wollen, ist diese in der Verfügung konkret zu benennen. Vorsicht: Wenn Ihnen Musterformulierungen für eine Betreuungsverfügung vorliegen, sollten Sie diese lediglich als Anregung nutzen und in Ihrer persönlichen Betreuungsverfügung Ihre individuellen Wünsche festlegen. Sinnvoll kann es auch sein, sich der Hilfe eines fachkundigen Anwalts zu bedienen. Kombination mit VorsorgevollmachtIhre Betreuungsverfügung können Sie mit Ihrer Vorsorgevollmacht verbinden. In diesem Fall sollten Sie insbesondere bestimmen, dass der Bevollmächtigte auch als Betreuer bestellt werden kann und im Betreuungsfall Ihre Bestimmungen in der Vorsorgevollmacht zu beachten sind. Entsprechendes gilt für die Verbindung der Betreuungsverfügung mit Ihrer Patientenverfügung.Nur BetreuungsverfügungNatürlich können Sie auch von der Errichtung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung absehen und Ihre Bestimmungen auf eine Betreuungsverfügung beschränken. In diesem Fall können Sie dann unter anderem bestimmen,
Wenn Sie in einem Heim oder in einer Einrichtung für Behinderte leben, dürfen weder der Heimleiter noch die Mitarbeiter der Institution und andere Personen, die in enger Verbindung zu ihr stehen, zum Betreuer bestellt werden. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
Download
Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...