für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Totenfürsorge
Die Frage der Bestattungspflicht mit dem Recht und der Pflicht zur Totenfürsorge ist von der Frage zu trennen, wer die Beerdigungskosten zu tragen hat. Die Totenfürsorge ist das Recht und zugleich die Pflicht, sich um den Leichnam eines Verstorbenen zu kümmern. Die Totenfürsorge umfasst insbesondere das Recht und die Pflicht der nächsten Familienangehörigen des Verstorbenen, die Bestattungsart und den Ort der letzten Ruhestätte zu bestimmen, die ärztliche Leichenschau zu veranlassen und Rechte nach dem Strafrecht (z. B. Störung der Totenruhe, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener) wahrzunehmen. Auch Umbettungen während der Ruhefrist werden von der Totenfürsorge ebenso erfasst wie Anordnungen zur Obduktion und Exhumierung des Toten. |
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