für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Aufgaben des Testamentsvollstreckers
Der Testamentsvollstrecker hat Ihre Verfügungen von Todes wegen zur Ausführung zu bringen. Er hat bei mehreren Erben den Nachlass entsprechend Ihren Verfügungen zu verteilen, er hat Vermächtnisse zu erfüllen und Auflagen zu vollziehen.Verwaltung des NachlassesDer Testamentsvollstrecker hat den Nachlass ordnungsgemäß zu verwalten. Anordnungen, die Sie als Erblasser in Ihrer Verfügung von Todes wegen getroffen haben, können auf Antrag des Testamentsvollstreckers oder eines anderen Beteiligten vom Nachlassgericht außer Kraft gesetzt werden, wenn ihre Befolgung den Nachlass erheblich gefährden würde. Insbesondere ist der Testamentsvollstrecker berechtigt, den Nachlass in Besitz zu nehmen und über die Nachlassgegenstände zu verfügen. Er darf Verbindlichkeiten für den Nachlass eingehen, soweit dies zur ordnungsmäßigen Verwaltung erforderlich ist.Erfüllung von NachlassverbindlichkeitenDer Testamentsvollstrecker hat die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen. Er hat die Schulden zu begleichen, die bereits vor dem Tod des Erblassers bestanden, und die durch den Erbfall ausgelöst wurden. Zu Letzteren gehören insbesondere Vermächtnisse, Pflichtteile, der Dreißigste, Auflagen, Erbschaftsteuer.Verteilung des NachlassesDer Testamentsvollstrecker hat, wenn mehrere Erben vorhanden sind, den Nachlass unter ihnen zu verteilen. Er hat einen sogenannten Auseinandersetzungsplan aufzustellen, zu dem die Erben vorab zu hören sind.Verbotene GeschäfteZu Schenkungen ist der Testamentsvollstrecker nicht berechtigt, soweit es nicht um die Erfüllung "einer sittlichen Pflicht" (z.B. Unterhalt an einen vermögenslosen Verwandten) oder um eine "auf den Anstand zu nehmende Rücksicht" (z.B. Weihnachts- oder Geburtsgeschenke) geht.Der Testamentsvollstrecker als Verwalter des Nachlasses darf keine Geschäfte mit sich selbst als Privatperson machen, sofern ihm der Erblasser dies nicht ausdrücklich gestattet hat. |
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