für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Beendigung der Nachlasspflegschaft
Die Nachlasspflegschaft endet mit der Aufhebung durch das Nachlassgericht.VoraussetzungenDie Nachlasspflegschaft ist vom Nachlassgericht aufzuheben, wenn die Erben ermittelt sind und die Erbschaft angenommen haben. Keine Voraussetzung für die Aufhebung ist, dass ein Erbschein erteilt wurde. Die Aufhebung der Nachlasspflegschaft kann auch erfolgen, wenn der Nachlass erschöpft ist.Wenn die Voraussetzungen für die Aufhebung der Nachlasspflegschaft nur bei einem von mehreren Erben vorliegt, kann ein Teilaufhebungsbeschluss in Betracht kommen. Folgen der AufhebungNach der Aufhebung ist der Nachlasspfleger verpflichtet, den Nachlass an den Erben herauszugeben. Dem Nachlassgericht muss der Nachlasspfleger die Schlussrechnung erteilen, die vom Gericht rechnerisch und sachlich zu prüfen ist. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
Download
Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...