für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Aufgaben des Nachlasspflegers
Aufgabe des Nachlasspflegers ist die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses. Das Nachlassgericht kann den Aufgabenbereich auf die Wahrnehmung einzelner Aufgaben beschränken.Aufgaben
Haftung des NachlasspflegersDer Nachlasspfleger haftet den Erben gegenüber für den von ihm vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schaden. Gegenüber Nachlassgläubigern ist er schadensersatzpflichtig, wenn er seine diesen gegenüber obliegende Auskunftspflicht verletzt.Aufsicht des NachlassgerichtsDas Nachlassgericht hat die Tätigkeit des Nachlasspflegers zu beaufsichtigen und gegebenenfalls einzuschreiten. Unter Umständen ist der Nachlasspfleger vom Nachlassgericht zu entlassen. |
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