für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Wert des Nachlasses
Der Pflichtteil richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Der Pflichtteilsberechtigte ist wirtschaftlich so zu stellen, als sei der Nachlass beim Tod des Erblassers in Geld umgesetzt worden.VerkehrswertMaßgebend bei der Bewertung ist also grundsätzlich der Verkaufswert (Verkehrswert) des jeweiligen Nachlassgegenstands. Eine vom Erblasser getroffene Wertbestimmung ist nicht maßgebend.Zeitpunkt des ErbfallsFür die Wertermittlung ist der Zeitpunkt des Erbfalls maßgebend. Nachträgliche Wertsteigerungen oder Wertminderungen müssen außer Betracht bleiben.
Bewertung von HaushaltsgegenständenSchwierigkeiten bereitet häufig die Bewertung von Haushaltsgegenständen, Möbeln, technischen Geräten und Kleidungsstücken. Sie sind häufig nur schwer verkäuflich. Ihr Wert ist durch Schätzung zu ermitteln, wenn die Sachverständigenkosten in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Nachlassgegenstände stehen.Bewertung von ImmobilienFür die Bewertung von Immobilien gelten folgende Grundsätze:
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