für Ratsuchende
Verbund Erbrecht
Wörterbuch Erbrecht
Voraussetzungen für den Pflichtteilsanspruch
Voraussetzung für den Pflichtteilsanspruch ist immer, dass der Pflichtteilsberechtigte von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen ist.Ausschluss vom ErbrechtDer Ausschluss vom Erbrecht kann ausdrücklich durch ein Testament oder einen Erbvertrag (Beispiel: "Meine Tochter ............ enterbe ich") oder stillschweigend erfolgen, wenn der Nachlass erschöpfend anderen Personen zugewendet wird.Kein Anspruch auf den PflichtteilNicht enterbt und damit nicht pflichtteilsberechtigt sind Personen, die auf Ihr Erb- und Pflichtteilsrecht verzichtet haben. Entsprechendes gilt grundsätzlich für Personen, die die Erbschaft ausgeschlagen haben; von diesem Grundsatz bestehen allerdings Ausnahmen:
Tipp:
Der Pflichtteilsanspruch entsteht mit dem Erbfall. Der Anspruch ist vererblich und übertragbar. |
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