für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Haftung für Pflichtteilsansprüche
Der Pflichtteilsanspruch richtet sich grundsätzlich gegen den oder die Erben. Der Vermächtnisnehmer haftet nicht. Der Pflichtteilsberechtigte kann sowohl gegen den einzelnen als auch gegen alle Miterben gemeinsam vorgehen. Die Erben haften als Gesamtschuldner.
|
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
Download
Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...