für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Berechnung der Pflichtteilsergänzung
Bei der Berechnung des Ergänzungspflichtteils wird der Wert des Geschenks dem realen Nachlass hinzugerechnet.
Von dem rechnerisch erhöhten Nachlass wird entsprechend der Pflichtteilsquote der Gesamtnachlass errechnet. Von diesem ist der ordentliche Pflichtteil abzuziehen, der ohne Hinzurechnung des Werts des Geschenks berechnet wird. Daraus ergibt sich der Ergänzungspflichtteil. Tipp:
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Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
14.02.2019 | Berlin, Theater-Lounge
Pflichtteil durchsetzen
21.02.2019 | Berlin, Theater-Lounge
Erbrecht und Immobilie
21.02.2019 | Schwerte
Unterhaltsrecht im Pflegefall - wer bezahlt den Heimplatz?
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
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