für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Berechnung der Pflichtteilsergänzung
Bei der Berechnung des Ergänzungspflichtteils wird der Wert des Geschenks dem realen Nachlass hinzugerechnet.
Von dem rechnerisch erhöhten Nachlass wird entsprechend der Pflichtteilsquote der Gesamtnachlass errechnet. Von diesem ist der ordentliche Pflichtteil abzuziehen, der ohne Hinzurechnung des Werts des Geschenks berechnet wird. Daraus ergibt sich der Ergänzungspflichtteil. Tipp:
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Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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