für Ratsuchende
Erbe haftet für Nachlasskosten- und Nachlasserbenschulden
Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören auch die Nachlasskostenschulden und die Nachlasserbenschulden.NachlasskostenschuldenDie Nachlasskostenschulden entstehen im Rahmen der Nachlassabwicklung oder von Geschäften des Erben für den Nachlass. Dazu gehören insbesondere die Kosten
Nachlasskostenschulden sind auch Vergütungen und Aufwendungsersatz für Nachlasspfleger, Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker sowie Verbindlichkeiten aus ordnungsgemäßer Geschäftsführung dieser Personen. NachlasserbenschuldenDie Nachlasserbenschulden entstehen durch Rechtshandlungen des Erben im Rahmen einer ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung.Beispiel: Der Erbe beauftragt einen Dachdecker, das geerbte Einfamilienhaus neu einzudecken. Bei Nachlasserbenschulden handelt es sich sowohl um Nachlassverbindlichkeiten als auch um Privat(Eigen-)schulden des Erben. Die Gläubiger können sich also auch dann aus dem Privatvermögen des Erben befriedigen, wenn durch die Einleitung der Nachlassverwaltung oder des Nachlassinsolvenzverfahrens eine Haftungsbeschränkung eingetreten ist Tipp:
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