für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Erbe haftet für Erblasser- und Erbfallschulden
Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören zunächst die Erblasserschulden und die Erbfallschulden.ErblasserschuldenDie Erblasserschulden sind Schulden, die bereits zu Lebzeiten des Erblassers bestanden haben und mit dem Erbfall auf den Erben übergegangen sind.Beispiele: Zu den Erblasserschulden gehören
Erblasserschulden sind nicht die Verbindlichkeiten, die unvererblich sind, die also vom Erblasser höchstpersönlich zu erfüllen waren. Solche Verpflichtungen wie z.B. die Unterhaltspflicht gegenüber Verwandten oder eine Dienstleistungspflicht aus einem Arbeitsvertrag erlöschen mit dem Tod des Erblassers. ErbfallschuldenDie Erbfallschulden sind Schulden, die aus Anlass des Erbfalls entstanden sind, die also den Erblasser nicht zu Lebzeiten betroffen haben.Beispiele: Zu den Erbfallschulden gehören
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