für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Wirkungen des Erb- und Pflichtteilsverzichts nach dem Erbfall
Es ist zwischen dem Erb- und Pflichtteilsverzicht zu unterscheiden.ErbverzichtWer auf sein Erbrecht verzichtet, ist von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Er wird also nicht Erbe und so behandelt, als wäre er zur Zeit des Erbfalls bereits verstorben.
Ist der Verzichtende gleichzeitig Pflichtteilsberechtigter, umfasst der Verzicht auch dessen Pflichtteilsrecht. Er hat also keinen Pflichtteilsanspruch mehr. PflichtteilsverzichtDer Verzicht kann auf den Pflichtteil beschränkt werden. In diesem Fall verzichtet der Verzichtende nur auf seinen Pflichtteilsanspruch. Er bleibt also bei der gesetzlichen Erbfolge. Und der Verzichtende wird Erbe, wenn der Erblasser keine anderen Anordnungen im Testament trifft. |
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