für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Gründe für die Erbunwürdigkeit
Die Gründe, die zur Erbunwürdigkeit führen, sind im Gesetz abschließend aufgezählt.Die einzelnen GründeErbunwürdig ist,
Beispiele: Erbunwürdigkeit liegt vor, wenn der Erbe einen ihm im Testament zuerkannten Geldbetrag zu seinen Gunsten ändert oder der Erbe den Erblasser durch Gewaltandrohung daran hindert, ein zu seinen Gunsten lautendes Testament wieder zu ändern. AusnahmenObwohl ein gesetzlich geregelter Grund für die Erbunwürdigkeit vorliegt, tritt diese unter Umständen doch nicht ein, weil der Wille des Erblassers nicht verdunkelt wurde. Das ist z.B. der Fall, wenn vor dem Tod des Erblassers das Testament, das nach Nummer 3 oder 4 zustande gekommen ist, nachträglich unwirksam wird (z.B. durch Widerruf). |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
Download
Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...