für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Zweck des Erbscheins
Wer Erbe ist, muss dies im Rechtsverkehr häufig gegenüber Behörden, Ämtern, Banken etc. nachweisen. Dazu bedient er sich im Regelfall eines Erbscheins.UrkundeDer Erbschein ist eine Urkunde des Nachlassgerichts, in dem die Person des Erblassers und des oder der Erben, die Größe des Erbteils sowie gegebenenfalls Beschränkungen des Erbrechts (z. B. durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers) angegeben werden.Beispiel: A hinterlässt seine Frau B und seine Kinder C und D. Er hat bei der Bank ein Girokonto. B hat keine Bankvollmacht. Sie muss damit rechnen, dass sie vom Konto erst dann Geld abheben kann, wenn sie nachweist, dass Sie Erbin bzw. Miterbin ist. Diese Rechtsstellung kann B durch einen Erbschein nachweisen. Legitimation über die ErbfolgeDer Erbschein ist ein amtliches Zeugnis über das Erbrecht einer oder mehrerer Personen. Er dient der Legitimation über die Erbfolge. Damit muss ein Dritter nicht selbst die Erbfolge prüfen. Die Ausweisung des Erbrechts im Erbschein gilt als richtig.Tipp:
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