für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Wirkung der Ausschlagung der Erbschaft
Wer die Erbschaft form- und fristgerecht ausschlägt, ist nicht Erbe geworden.FolgenDer Ausschlagende muss alles, was er aus dem Nachlass erlangt hat, an den endgültigen Erben herausgeben. Er ist nicht Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers geworden. Er haftet nicht für die Nachlassverbindlichkeiten, im Gegenzug steht ihm aber auch nicht das Aktivvermögen des Erblassers zu. Er erwirbt grundsätzlich auch keinen Pflichtteilsanspruch.Neuer ErbeDie Erbschaft erhält nach der Ausschlagung derjenige, der berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte.Beispiele:
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