für Ratsuchende
Wirkung und Kosten der Anfechtung
Die form- und fristgerechte Anfechtung des Testaments führt rückwirkend zu dessen Unwirksamkeit.UnwirksamkeitDie Anfechtung des Testaments wegen Irrtums oder Drohung führt nur zur Unwirksamkeit der auf dem Irrtum oder der Drohung beruhenden Verfügung im Testament. Dagegen führt die Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten zur Nichtigkeit des gesamten Testaments.Kosten der AnfechtungDas Nachlassgericht erhebt eine Gebühr in Höhe der Hälfte der vollen Gebühr nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz.Beispiel: Bei einem Nachlasswert von beispielsweise 140.000 Euro würde die Gebühr 163,50 Euro, bei einem Nachlasswert von 320.000 Euro 317,50 Euro, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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