für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten
Die Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten ist in der Praxis der wichtigste Anfechtungsgrund.Übergehung eines PflichtteilsberechtigtenEin Testament kann angefochten werden, wenn der Erblasser einen zur Zeit des Erbfalls vorhandenen Pflichtteilsberechtigten (z.B. ein Kind) übergangen hat, dessen Vorhandensein ihm bei der Errichtung des Testaments nicht bekannt war oder der erst nach der Errichtung geboren oder pflichtteilsberechtigt geworden ist.Beispiel: A hat vor einigen Jahren ein Testament errichtet und seine drei Kinder als Erben eingesetzt. Nach dem Tod seiner Frau heiratet er wieder. Mit seiner zweiten Frau hat er zwei weitere Kinder. Sein bereits errichtetes Testament hat er vergessen und im Übrigen ist er der Meinung, dass seine Kinder durch die gesetzliche Erbfolge versorgt seien. In diesem Fall können die pflichtteilsberechtigten Kinder aus der zweiten Ehe das Testament anfechten. Die Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten ist ausgeschlossen, soweit anzunehmen ist, dass der Erblasser auch bei Kenntnis der Sachlage sein Testament so errichtet hätte. Tipp:
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