für Ratsuchende
Anfechtung wegen Irrtums im Beweggrund
Das Testament kann angefochten werden, soweit der Erblasser zu der Verfügung durch die irrige Annahme oder Erwartung des Eintritts oder Nichteintritts eines Umstands bestimmt worden ist.MotivirrtumNicht jede Fehlvorstellung des Erblassers berechtigt zur Anfechtung des Testaments. In Betracht kommen vielmehr nur besonders schwerwiegende Umstände, die, wenn sie dem Erblasser bekannt gewesen wären, dazu geführt hätten, dass dieser nicht so abciert hätte.Beispiele Irrtümer, die zur Anfechtung des Testaments berechtigen, sind u.a.
Arglistige TäuschungDas Testament kann auch dann angefochten werden, wenn es auf einem durch arglistige Täuschung herbeigeführten Irrtum beruht.Tipp:
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