für Ratsuchende
Verbund Erbrecht
Wörterbuch Erbrecht
Berliner Testament mit Pflichtteilsklausel (III)
Wir, ............, und ............, setzen uns gegenseitig zu alleinigen und unbeschränkten Erben ein. Schlusserbe ist unser gemeinsamer Sohn ............ Verlangt unser Sohn nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils den Pflichtteil, so kann der Überlebende von uns in diesem Fall diese Erbeinsetzung beliebig ändern. Das eigenhändige Testament muss mit der Hand geschrieben und unterschrieben werden. Beachten Sie, dass das Muster nicht Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände berücksichtigt. Lassen Sie sich deshalb von einem fachkundigen Anwalt beraten. |
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