für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Welche Rechtsstellung hat der unter einer auflösenden Bedingung Bedachte?
Bei der auflösenden Bedingung erhält der Bedachte sofort die Rechtsstellung als Erbe oder Vermächtnisnehmer. Diese Rechtsstellung geht jedoch verloren, sofern ein bestimmter Umstand eintritt (z. B. Wiederverheiratung, Ausbleiben von Pflegeleistungen). Der Bedachte darf also die Zuwendung endgültig behalten, wenn er sich entsprechend dem Willen des Erblassers verhält.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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