für Ratsuchende
Kann jedes Verhalten des Bedachten zum Gegenstand einer Bedingung gemacht werden?
Nein. Schließlich würde dann der Erblasser über Jahrzehnte hinaus die Lebensführung der Erben reglementieren können. Deshalb sind insbesondere unmögliche, unsittliche und widersinnige Bedingungen nicht zulässig.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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