für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Kann der Erblasser ein Vermächtnis auch in der Weise anordnen, dass der Bedachte die Wahl hat, sich aus mehreren Vermögensgegenständen den einen oder anderen auszusuchen?
Ja, man spricht in diesem Fall von einem "Wahlvermächtnis"; das ist beispielsweise der Fall, wenn der Erblasser aus seiner Gemäldeversammlung dem Vermächtnisnehmer "eines seiner Bilder" vermacht. Der Erblasser kann bestimmen, wer die Wahl treffen soll: der Beschwerte, der Bedachte oder ein Dritter. Im Zweifel ist in erster Linie der Beschwerte wahlberechtigt. Vgl. § 2154 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
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