für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Wann tritt die Nacherbschaft ein, wenn der Erblasser den Zeitpunkt oder das Ereignis, mit dem die Nacherbfolge eintreten soll, nicht bestimmt hat?
In diesem Fall tritt der Nacherbfall regelmäßig mit dem Tod des Vorerben ein. Vgl. § 2106 Abs. 1 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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