für Ratsuchende
Was sollte man vor der Anordnung eines Teilungsverbots bedenken?
Ein Teilungsverbot, also das Verbot der Erbauseinandersetzung, kann zu einem Dauerstreit zwischen den Erben führen; insoweit kann die letztwillige Verfügung gerade das Gegenteil des vom Erblasser Gewollten bewirken.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
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