für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Welche Auflagen sind möglich?
Gegenstand der Auflage kann sowohl ein Tun als auch ein Unterlassen sein; so beispielsweise die Verpflichtung, an einen gemeinnützigen Verein eine Spende zu leisten, ein Tier zu versorgen, an einen Dritten einen Gegenstand aus dem Nachlass auszuhändigen, die Bestattung in einer bestimmten Art und Weise auszurichten, Verfügungen über Nachlassgegenstände zu unterlassen, eine Stiftung zu errichten oder einen bestimmten Beruf zu ergreifen.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
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