für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Welche Vergütung ist für eine Abwicklungsvollstreckung "angemessen", wenn die letztwillige Verfügung über die Höhe der Vergütung keine Angaben macht?
Für eine normale Abwicklungsvollstreckung ist eine einmalige zu zahlende Vergütung üblich. Angemessen dürfte je nach Schwierigkeit der Verwaltung und Abwicklung ein Prozentsatz zwischen 7,5 Prozent bei niedrigen, und 1 Prozent bei hohen Nachlässen sein. Wenn es um besonderes schwierige Nachlässe geht, kann die Vergütung aber auch höher sein.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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