für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Kann der Erblasser im Testament oder im Erbvertrag die Vergütung des Testamentsvollstreckers festlegen?
Ja, und es ist sinnvoll, eine solche Vergütung festzulegen, weil andernfalls damit zu rechnen ist, dass die benannte Person das Amt nicht antritt. Auch ist es sinnvoll, die Höhe der Vergütung zu festzulegen, weil andernfalls immer wieder Streitigkeiten zwischen den Erben und dem Testamentsvollstrecker über die Höhe der zu zahlenden Vergütung auftreten. Im Gesetz (§ 2221 BGB) steht nämlich der vage Satz, dass der Testamentsvollstrecker eine "angemessene Vergütung" verlangen kann, wenn nichts anderes bestimmt ist.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
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