für Ratsuchende
Welche anderen Fälle als "grobe Pflichtverletzung" oder "Unfähigkeit" können die Entlassung des Testamentsvollstreckers rechtfertigen?
Wenn objektiv Tatsachen vorliegen, die Misstrauen gegen die unparteiische Amtsführung rechtfertigen, kann ein wichtiger Grund für die Entlassung vorliegen. Ebenso kann die Entlassung gerechtfertigt sein, wenn ein erheblicher Interessengegensatz zwischen dem Testamentsvollstrecker und den Erben gegeben ist. Dagegen können persönliche Spannungen zwischen dem Testamentsvollstrecker und den Erben nur ausnahmsweise einen wichtigen Grund darstellen.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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