für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Darf der Testamentsvollstrecker auch Schenkungen aus dem Nachlass vornehmen?
Nein. § 2205 Satz 3 BGB verbietet dem Testamentsvollstrecker ausdrücklich, unentgeltliche Zuwendungen aus dem Nachlass, soweit es sich nicht um die Erfüllung einer sittlichen Pflicht (z. B. Unterhalt) oder um eine auf den Anstand zu nehmende Rücksicht geht (z. B. Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke).Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
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