für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Wie lange kann der Erblasser die Teilung des Nachlasses ausschließen, wenn er sie zeitlich nicht begrenzt hat?
Höchstens für 30 Jahre. Das Teilungsverbot wird nämlich unwirksam, wenn 30 Jahre nach dem Eintritt des Erbfalls verstrichen sind. Vgl. § 2044 Abs. 2 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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