für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Welche Möglichkeiten hat ein Miterbe, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht über die Teilung von Grundstücken einig wird?
Jeder Miterbe hat das Recht, die sogenannte Teilungsversteigerung zu beantragen. In diesem Fall wird die Zwangsversteigerung des Grundstücks angeordnet. Jeder, auch ein Miterbe, kann dann das Grundstück ersteigern. Im Falle der Versteigerung tritt der Versteigerungserlös an die Stelle des Grundstücks. Der Erlös fällt dann in den Nachlass. Vgl. § 180 Zwangsversteigerungsgesetz.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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