für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Welche Möglichkeit hat ein Miterbe gegen die Anordnung der Teilungsversteigerung?
Jeder Miterbe kann beantragen, dass das Zwangsversteigerungsverfahren auf die Dauer von längstens sechs Monaten eingestellt wird. Dem Antrag auf einstweilige Einstellung des Verfahrens ist stattzugeben, wenn die Einstellung bei Abwägung der widerstreitenden Interessen der Miterben angemessen erscheint. Vgl. § 180 Abs. 2 Zwangsversteigerungsgesetz.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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