für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Muss der Auseinandersetzungsvertrag in einer bestimmten Form abgeschlossen werden?
Grundsätzlich nicht, es sei denn, dass er Vereinbarungen enthält, die aus anderen Gründen einer bestimmten Form bedürfen. Das ist insbesondere der Fall, wenn zum Nachlas Grundstücke gehören. In diesem Fall muss der Auseinandersetzungsvertrag insgesamt vor dem Notar abgeschlossen werden. Vgl. § 311b BGB. Formpflichtig ist auch der Vertrag über die Übertragung von GmbH-Anteilen. Vgl. § 15 GmbH-Gesetz.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
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