für Ratsuchende
Kann trotz Ausschließung der Teilung des Nachlasses durch den Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung die Aufhebung der Erbengemeinschaft zulässig sein?
Ja, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt. Vgl. § 2044 Abs. 1, 749 Abs. 2 BGB. Was ein wichtiger Grund ist, hängt von den Umständen des einzelnen ab. Letztlich entscheidet dies das Gericht oder, wenn Tvollstreckung angeordnet ist, der Testamentsvollstrecker.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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