für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Wer ist bei der Erbengemeinschaft Eigentümer des Nachlasses?
Der Nachlass des Verstorben geht unaufgeteilt auf die Miterben über. Die Miterben werden gemeinschaftliche Eigentümer. Juristisch bezeichnet man das als Gesamthandsgemeinschaft. Die Rechte, die dem Einzelerben an den Nachlassgegenständen zustehen, gebühren den Miterben nur gemeinsam. Die Miterben haben also kein Eigentum an bestimmten Bruchteilen, sondern alle Gegenstände des Nachlasses gehören ihnen gemeinschaftlich. Deshalb ist gemeinschaftliches Handeln grundsätzlich die Pflicht aller Miterben.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
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