für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Können die Miterben auch eine vom Gesetz abweichende Verwaltung des Nachlasses beschließen?
Ja, das ist möglich. Die Verwaltung des Nachlasses kann einem Miterben oder einer Person übertragen werden, die nicht der Erbengemeinschaft angehört. Der einem Miterben erteilte Verwaltungsauftrag ist jederzeit widerruflich.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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