für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Was gilt als Erwerb von Todes wegen?
Als Erwerb von Todes wegen gilt insbesondere der Erwerb
Vgl. § 3 Abs. 1 Erbschaftsteuergesetz Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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