für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Inwieweit besteht eine Anzeigepflicht für Behörden, Gerichte oder Notare?
Standesämtern obliegt die Anzeige von Sterbefällen, Gerichten und Notaren die Erteilung von Erbscheinen, Testamentsvollstreckerzeugnissen und Zeugnissen über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft und die Anordnung von Nachlasspflegschaften und Nachlassverwaltungen, ferner die Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen und die Abwicklung eines Erbauseinandersetzungsvertrags. Vgl. § 34 Erbschaftsteuergesetz.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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