für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Wie hoch ist der allgemeine Steuerfreibetrag der Kinder und Stiefkinder und der Enkel des Verstorbenen?
Der allgemeine Freibetrag der Kinder und Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind, sowie für Stief- und Adoptivkinder beträgt 200.000 Euro. Für Enkelkinder beträgt der allgemeine Freibetrag 200.000 Euro.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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