für Ratsuchende
Umfrage der DVEV
Wann hat das Nachlassgericht die Testamentseröffnung vorzunehmen?
Die Eröffnung des Testaments ist von Amts wegen vorzunehmen, sobald das Nachlassgericht vom Todesfall zuverlässig Kenntnis erlangt hat (z. B. vom Standesamt).Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
14.02.2019 | Berlin, Theater-Lounge
Pflichtteil durchsetzen
21.02.2019 | Berlin, Theater-Lounge
Erbrecht und Immobilie
21.02.2019 | Schwerte
Unterhaltsrecht im Pflegefall - wer bezahlt den Heimplatz?
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Pflichtteil durchsetzen
21.02.2019 | Berlin, Theater-Lounge
Erbrecht und Immobilie
21.02.2019 | Schwerte
Unterhaltsrecht im Pflegefall - wer bezahlt den Heimplatz?
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
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Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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