für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Besteht für die zur Testamentseröffnung geladenen Personen die Pflicht, zu erscheinen?
Nein. Selbst wenn der seltene Fall eintritt, dass die Beteiligten zum Eröffnungstermin geladen werden, besteht keine Pflicht zur Teilnahme. Durch die Nichtteilnahme entstehen keine rechtlichen Nachteile.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
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