für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Welches Recht steht dem Erben mit der sogenannten Dreimonatseinrede zu?
Die Dreimonatseinrede berechtigt den Erben, die Zahlung der Nachlassverbindlichkeiten in den ersten drei Monaten nach Annahme der Erbschaft zu verweigern. Vgl. § 2014 BGB. Damit wird dem Erben eine Schonfrist eingeräumt, während der er sich einen Überblick über den Nachlass und die Nachlassverbindlichkeiten machen kann.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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